Die Verkehrsanlagenverwaltung geht in die nächste Runde!
Nach der ersten Weiterentwicklung dieser cardo-Anwendung folgt nun die Veröffentlichung der zweiten, wodurch die Führung des (elektronischen) Straßenbestandsverzeichnisses wesentlich erleichtert wird.
Begann die Dateneingabe zur Verwaltung des Bestands-verzeichnisses noch mit einer schlichten Eingabemaske, so ist nun durch die Weiterentwicklung möglich, Straßenflächen automatisch mit ALKIS-Daten zu verschneiden, damit die betroffenen Flurstücke und deren Eigentümer zu ermitteln sind.
In Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bautzen haben wir ein Leitsystem entwickelt, das die Verzeichnisführenden mit fachlicher Unterstützung zum passenden Verfahren führt. Anschließend können teilautomatisch alle Unterlagen zum Verfahren erstellt werden, von Entwürfen und Ständen der Bestandsblätter über Verfügungen und Bekanntmachungen bis hin zu Unterrichtungsschreiben an die betroffenen Flurstückseigentümer.
Die verfahrensspezifischen Fristen sind hinterlegt und werden bei der Initialisierung veränderlich angelegt, so dass ein gesetzeskonformer und unanfechtbarer Prozessablauf gewährleistet, gleichzeitig aber auch auf (temporäre) Besonderheiten Rücksicht genommen werden kann. Über die erweiterte Suche sind Straßen mit einem bestimmten Verfahrensstatus abrufbar und auch die Einstellungen zur Wiedervorlage können so schnell und unkompliziert überprüft werden.
Hinzu kommt eine Dokumentation der evtl. eingelegten Widersprüche und es besteht die Möglichkeit, Informationen aus analogen Unterlagen in Form von Scans (als PDF, JPG…) zu verwalten. Im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in § 54 SächsStrG für die Straßenbestandsverzeichnisse sind auch Sammelverfügungen bei bestimmten Verfahren bis hin zu der erstmaligen nachträglichen Anlegung der Bestandsverzeichnisse möglich.
Dabei ist besonderes Augenmerk auf Nachvollziehbarkeit und Revisionssicherheit gelegt worden. So werden zum Beispiel in der als Anhang eines neuen Standes im Bestandsverzeichnis fest gespeicherten Karte die örtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Erstellung der Verfügung festgehalten. Damit wird das Führen der Bestandsverzeichnisse wesentlich erleichtert.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie sehr gern!