Als Berater und Fachplaner unterstützen wir Kommunen als Träger der Unterhaltungslast von Gewässern II. Ordnung. Damit wollen wir den Weg zu einer effektiveren Aufgabenbewältigung erleichtern. Ihr Nutzen dabei ist eine Zusammenarbeit, in der wir langfristig bei der Umsetzung der Unterhaltungsmaßnahmen unterstützen und die Kommunikation mit den zuständigen Behörden übernehmen und damit Ihnen den Rücken für Ihre vielfältigen kommunalen Aufgaben freihalten.
Gewässerunterhaltung bedeutet Pflege und Entwicklung von oberirdischen Gewässern. Dabei gilt es, das Gewässerbett, die Ufer und eine standortgerechte Vegetation zu erhalten und entwickeln, um unter anderem einen schadensfreien Wasserabfluss zu gewährleisten. Neben wasserwirtschaftlichen Bedürfnissen wie Abführung und Rückhaltung von Wasser, Schweb- und Feststoffen sind auch die natürlichen und ökologischen Funktionen der Gewässer als Lebensraum zu berücksichtigen und zu fördern.
Neben der Erarbeitung eines Unterhaltungsplanes unterstützen wir Sie bei der Verwaltung der Daten rund um das Gewässer. Dazu bieten wir einerseits eine Fachschale innerhalb der GDD-Anwendung an (das Gewässerkataster), andererseits wirken wir auch gern auf dem Weg zur Datenverarbeitung bei deren Erfassung unterstützend mit. Neben den Diensten des LfULG zur Visualisierung von Gewässern können auch gebietsweise die dort erfassten Gewässer mit Sachdaten zur Filterung und Bearbeitung eingestellt und weiterverwendet werden. Gern sind wir Ihnen bei der Priorisierung der Gewässer und Ortsbegehung zur Einschätzung von deren Zustand und Unterhaltungsbedarf behilflich und wirken bei der Ableitung und Konzeption von Unterhaltungsmaßnahmen mit. Alle Schritte werden nachvollziehbar dokumentiert und in Abstimmung mit Ihnen, den zuständigen Behörden und Beteiligten durchgeführt.