Auftraggeber
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Vorhaben
Es sollte die mäßig frequentierte Kreisstraße 8742 im Ort Pfaffendort saniert werden. Hierbei handelte es sich um eine Maßnahme zur Beseitigung von Hochwasserschäden aus dem Jahr 2013. Die Gesamtlänge der auszubauenden Straßenabschnitte beträgt ca. 850 m. Der erste Bauabschnitt begann ca. 150 m südlich der Einmündung Staatsstraße 171 und endet an der ersten Kehre in Richtung Ortsmitte Pfaffendorf.
Der 2. Bauabschnitt beginnt ca. 25 m nördlich vom „Quirlweg“ und endet ca. 15 m nördlich vom „Alter Schulweg“. Der bereits verbunden mit einer anderen Baumaßnahme im Rahmen des Hochwassers nicht in Mitleidenschaft gezogene und fertig gestellte Abschnitt liegt mit einer Länge von 75 m dazwischen.
Umfang der Ingenieurleistungen
Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, planungsbegleitende Vermessung, örtliche Bauüberwachung, Nachtragsprüfung und Kostenkontrolle zu den Leistungsphasen 7 und 8 sowie die technische und kaufmännische Abwicklung der Baugrunduntersuchung, zeitlich getrennte Planung und Baudurchführung der Maßnahme ab Leistungsphase 6, Bauvermessung des 2. Bauabschnitts von Stat. 0,200 bis Stat.1,815.
Planungszeit
2014 – Juni 2017
Bauvolumen
Verkehrsanlagen: 670.000,00 Euro
Ingenieurbauwerk: 280.000,00 Euro
Fakten und Besonderheiten
Im Rahmen von Unwetterereignissen, einhergehend mit Starkregen, kam es aufgrund wild abfließendem Wassers zu Schädigungen auf den Abschnitten der K 8742. Diese sollten mit Hilfe einer dauerhaft ökonomisch vertretbaren Lösung beseitigt und realisiert werden. Der Querschnitt der Straße wurde mit einer wechselnden Dach- bzw. Pultgefälle gestalteten Querneigung ausgebildet. Die Fahrbahnbreite wird mit einer Breite von 4,75 m
bis 5,50 m im Abschnitt 1 und von 5,50 m im Abschnitt 2 realisiert.
Die K 8742 hat in diesen beiden Abschnitten die Aufgabe einer dörflichen Hauptstraße zu erfüllen. An ihr schließen Grundstückszufahrten von überwiegend Wohnbebauung sowie untergeordnete kommunale Straßen an. Die Streckengestaltung wird durch die angrenzende Bebauung geprägt. Zwangspunkte sind deren Einfriedungen und Zufahrten.